Einwilligung – Upload und Veröffentlichung von Videobotschaften in der virtuellen gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre

Mit Akzeptieren dieser Erklärung willigen Sie ein, dass die CECONOMY AG, Kaistraße 3, 40221 Düsseldorf, von Ihnen übermittelte Videodateien samt der darin enthaltenen personenbezogenen Daten auf Abruf übermittelt und im InvestorPortal sowie ggf. im Livestream der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre zur Ansicht für andere Vorzugsaktionäre und ihre Bevollmächtigten sowie Mitarbeiter, Dienstleister und Vertreter der CECONOMY AG im Rahmen der virtuellen gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre zugänglich macht.

Soweit sich aus der Videodatei Hinweise auf Ihre sog. rassische und ethnische Herkunft, Religion oder Gesundheit ergeben (z.B. Hautfarbe, Kopfbedeckung, Brille), bezieht sich Ihre Einwilligung auch auf diese Angaben.

Die CECONOMY AG verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nach der Veröffentlichung Ihrer Videodatei bei Erfüllung aller erforderlichen Voraussetzungen können die eingereichten Videobotschaften von den Vorzugsaktionären und ihren Bevollmächtigten bis zur Beendigung der virtuellen gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre im InvestorPortal sowie ggf. im Livestream der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre angesehen werden. 

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO. Diese Einwilligung ist freiwillig. Sie können sie ohne Angabe von Gründen verweigern, ohne dass Sie deswegen Nachteile zu befürchten hätte. 

Sie haben die Möglichkeit, die einmal erteilte Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in der Videodatei unter der Anschrift

CECONOMY AG
Datenschutzbeauftragter
Kaistraße 3
40221 Düsseldorf

oder per E-Mail unter datenschutz_at_ceconomy.de zu widerrufen. Die bis zu Ihrem Widerruf erfolgte Verarbeitung Ihrer Daten bleibt rechtmäßig. 

Die CECONOMY AG löscht die von Ihnen zur Verfügung gestellten Videobotschaften nach Beendigung der virtuellen gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre. Bitte beachten Sie, dass bei der Veröffentlichung von Videoaufnahmen im Internet grundsätzlich die Gefahr besteht, dass diese ohne unser Zutun weiterverbreitet und daher nicht mehr gelöscht werden können – auch bei Veröffentlichung nur für einen begrenzten Adressatenkreis in einem zugangsgeschützten Bereich. 

Für weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu Ihren Betroffenenrechten nach Kapitel III der DSGVO, verweisen wir auf unsere Datenschutzhinweise für die virtuelle gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre, die Sie unter folgendem Link finden: Datenschutzhinweise zur außerordentlichen Hauptversammlung 2022 und zur gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre 2022 sowie zur Nutzung des InvestorPortals

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